Gesetzliche Rahmenbedingungen
Am 11. Mai 2019 ist das «Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung» (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten.
Am 11. Mai 2019 ist das «Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung» (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten.
„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Eine Zusammenfassung der Inhalte des TSVG hat das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht.
Damit soll sich für Patienten vieles verbessern, u.a. :
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Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, auch als E-Health-Gesetz bezeichnet, regelt die Einführung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen durch die schrittweise Ablösung bislang papierbasierter Prozesse durch IT-unterstützte Verfahren. Ziel ist eine verbesserte Patientenversorgung. Es trat bereits am 29.12.2015 in Kraft. Die Organisationen der Selbstverwaltung erhielten darin klare Vorgaben und Fristen, die zuletzt auf den 1. Januar 2019 verlängert wurden. Eine Zusammenfassung der Inhalte dieses E-Health-Gesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Demnach profitieren die Versicherten vom E-Health-Gesetz u.a. durch:
Die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist der Online-Abgleich und die Online-Aktualisierung der administrativen Daten der Versicherten, z.B. bei einem Umzug. Dadurch ist sichergestellt, dass immer aktuelle Daten in der Arztpraxis vorliegen.
Die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte sind ein unmittelbar spürbarer Fortschritt, weil damit Leben gerettet werden können.
Versicherte können künftig in den Notfalldaten wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen, die dann im Ernstfall schnell verfügbar sind.
Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen durch unerwünschte Wechselwirkungen. Deshalb wurde im E-Health-Gesetz geregelt, dass Versicherte, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben.
So sieht der behandelnde Arzt, welche Medikamente der Versicherte aktuell einnimmt, und kann gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Vom Medikationsplan profitieren vor allem ältere und chronisch kranke Menschen.
Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Versicherten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan in einer solchen elektronischen Patientenakte für die Versicherten bereitgestellt werden können. Versicherte können ihre Behandler dann über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren.
Telemedizin bringt nicht nur medizinische Expertise zu den Menschen, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Telemedizinangebote kommen vor allem älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute.
Das E-Health-Gesetz enthält Regelungen für konkrete telemedizinische Leistungen, wie die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und die Online-Videosprechstunde.