Standpunkte

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus.

In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt.

Gesetz zur Digitalen Versorgung

Berlin, 07.06.2019

Bundesärztekammer

Berlin, 10.05.2019

Deutscher Ärztetag

Erfurt, 11.05.2018

„Die Zielsetzung stimmt, aber auf dem Weg zu mehr Digitalisierung in der Patientenversorgung muss das Bundesgesundheitsministerium dringend Kurskorrekturen vornehmen. Dies verdeutlicht die Bundesärztekammer in ihrer heute vorgelegten schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes. Darin begrüßt die Bundesärztekammer die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, digitale Anwendungen und Innovationen in die Patientenversorgung einzubringen. Sie stellt aber auch fest, dass bei der konkreten Umsetzung die spezifischen Bedürfnisse von Patienten und Ärzteschaft bislang keine Berücksichtigung finden.

Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer.

.. fordert für Versicherte Rechtsanspruch auf elektronische Patientenakte.
Der 121. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit einem zweiten E-Health-Gesetz nachzusteuern. Dies sei notwendig, um die Möglichkeiten der digitalen Gesundheitsversorgung möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.