Gesetzliche Rahmenbedingungen

Am 11. Mai 2019 ist das «Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung» (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten.

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Dies sehen wir als enorm wichtigen Meilenstein!

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Eine Zusammenfassung der Inhalte des TSVG hat das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht.

Damit soll sich für Patienten vieles verbessern, u.a. :

  • Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:
    • Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar
    • Online-Angebot zu Terminservicestellen, damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können
  • Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert
  • Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet
  • Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert
  • Mehr Leistungen und bessere Versorgung
  • Mehr Digitalisierung in der Versorgung
    • Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können
    • Dafür muss die elektronische Patientenakte (ePA) Alltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung
    • Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten
    • Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.

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E-Health Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, auch als E-Health-Gesetz bezeichnet, regelt die Einführung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen durch die schrittweise Ablösung bislang papierbasierter Prozesse durch IT-unterstützte Verfahren. Ziel ist eine verbesserte Patientenversorgung. Es trat bereits am 29.12.2015 in Kraft. Die Organisationen der Selbstverwaltung erhielten darin klare Vorgaben und Fristen, die zuletzt auf den 1. Januar 2019 verlängert wurden. Eine Zusammenfassung der Inhalte dieses E-Health-Gesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Demnach profitieren die Versicherten vom E-Health-Gesetz u.a. durch:

Aktuelle Versichertendaten in der Arztpraxis

Die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist der Online-Abgleich und die Online-Aktualisierung der administrativen Daten der Versicherten, z.B. bei einem Umzug. Dadurch ist sichergestellt, dass immer aktuelle Daten in der Arztpraxis vorliegen.

Lebensrettende Notfalldaten

Die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte sind ein unmittelbar spürbarer Fortschritt, weil damit Leben gerettet werden können.
Versicherte können künftig in den Notfalldaten wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen, die dann im Ernstfall schnell verfügbar sind.

Mehr Medikationssicherheit

Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen durch unerwünschte Wechselwirkungen. Deshalb wurde im E-Health-Gesetz geregelt, dass Versicherte, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben.
So sieht der behandelnde Arzt, welche Medikamente der Versicherte aktuell einnimmt, und kann gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Vom Medikationsplan profitieren vor allem ältere und chronisch kranke Menschen.

Mehr medizinische Informationen für eine bessere Diagnose und Therapie

Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Versicherten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan in einer solchen elektronischen Patientenakte für die Versicherten bereitgestellt werden können. Versicherte können ihre Behandler dann über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren.

Mehr Leistungen bei der Telemedizin

Telemedizin bringt nicht nur medizinische Expertise zu den Menschen, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Telemedizinangebote kommen vor allem älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute.
Das E-Health-Gesetz enthält Regelungen für konkrete telemedizinische Leistungen, wie die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und die Online-Videosprechstunde.