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ePA ab 2021

Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten ab 01.01.2021  die elektronische Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Die Nutzung der ePA ist allerdings freiwillig (Selbstbestimmung des Patienten).

Corona bedingt keine Termine

Aufgrund der Corona Pandemie und der damit verbundenen Planungsunsicherheit von Veranstaltungen verzichten wir aktuell darauf, Veranstaltungstermine aufzuführen. Sobald es wieder sinnvoll und zuverlässig möglich ist, werden wir hier auf wichtige eHealth Veranstaltungen hinweisen.