ePA ab 2021

Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten ab 01.01.2021  die elektronische Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Die Nutzung der ePA ist allerdings freiwillig (Selbstbestimmung des Patienten).